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   BVerwG, 22.09.1993 - 1 B 153.92   

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BVerwG, 22.09.1993 - 1 B 153.92 (https://dejure.org/1993,4099)
BVerwG, Entscheidung vom 22.09.1993 - 1 B 153.92 (https://dejure.org/1993,4099)
BVerwG, Entscheidung vom 22. September 1993 - 1 B 153.92 (https://dejure.org/1993,4099)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Versagung einer waffenrechtlichen Erlaubnis mangels Bedürfnis - Glaubhaftmachung eines Bedürfnisses wegen besonderer Gefährdung - Waffenrechtliches Bedürfnis wegen einer Patentanmeldung im Nuklearbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 24.06.1975 - I C 25.73

    Taxifahrer - Bedürfnisprüfung im Waffenrecht - Materielle Beweislast -

    Auszug aus BVerwG, 22.09.1993 - 1 B 153.92
    Durch die Rechtsprechung, des beschließenden Senats ist geklärt, daß der Antragsteller nicht das Bedürfnis, namentlich nicht die besondere Gefährdung glaubhaft zu machen hat, sondern Tatsachen, welche die Annahme rechtfertigen, er sei besonders gefährdet (BVerwGE 49, 1 [BVerwG 24.06.1975 - I C 25/73]).

    Für eine besondere Gefährdung genügt es, daß der Antragsteller aufgrund besonderer Umstände nach den Erfahrungen wesentlich mehr als der Durchschnitt der Bevölkerung mit der von ihm befürchteten Verletzung von Rechtsgütern rechnen muß; der Gefährdungsgrad muß sich deutlich von dem der Allgemeinheit unterscheiden (BVerwGE 49, 1 [BVerwG 24.06.1975 - I C 25/73]).

    Das Oberverwaltungsgericht ist von ihnen ausgegangen und hat darüber hinaus geprüft, ob sich eine etwa anzunehmende besondere Gefährdung auf zumutbare andere Weise verhindern oder mindern läßt (vgl. dazu BVerwGE 49, 1 [BVerwG 24.06.1975 - I C 25/73]).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß nicht nur Gefahren für Leib und Leben, sondern auch für andere Rechtsgüter wie Freiheit, Eigentum und Besitz ein waffenrechtliches Bedürfnis begründen können (BVerwGE 49, 1 [BVerwG 24.06.1975 - I C 25/73]; Urteil vom 8. Dezember 1992 - BVerwG 1 C 5.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 66 S. 58).

    Der Kläger weist in diesem Zusammenhang zutreffend darauf hin, daß zwar bei der Prüfung des Bedürfnisses für das - den Besitz eines Waffenscheins erfordernde - Führen einer Schußwaffe (§ 35 Abs. 1 WaffG) ein strenger Maßstab anzulegen ist, diese Prüfung aber bei der Erteilung einer - nicht das Führen von Schußwaffen in der Öffentlichkeit erlaubenden - Waffenbesitzkarte nicht gleich streng sein muß (BVerwGE 49, 1 [BVerwG 24.06.1975 - I C 25/73]; Urteil vom 8. Dezember 1992, a.a.O. S. 59).

    Dieser Unterschied wirkt sich aus bei der dem Merkmal des Bedürfnisses immanenten Abwägung zwischen dem persönlichen Interesse des Antragstellers an dem Waffenbesitz und dem öffentlichen Interesse daran, daß möglichst wenig Waffen "ins Volk" kommen, wie der beschließende Senat bereits klargestellt hat (BVerwGE 49, 1 [BVerwG 24.06.1975 - I C 25/73]).

  • BVerwG, 08.12.1992 - 1 C 5.92

    Waffen - Sicherheitsfachkräfte - Werkschutz - Fachschule

    Auszug aus BVerwG, 22.09.1993 - 1 B 153.92
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß nicht nur Gefahren für Leib und Leben, sondern auch für andere Rechtsgüter wie Freiheit, Eigentum und Besitz ein waffenrechtliches Bedürfnis begründen können (BVerwGE 49, 1 [BVerwG 24.06.1975 - I C 25/73]; Urteil vom 8. Dezember 1992 - BVerwG 1 C 5.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 66 S. 58).

    Abgesehen davon ist nicht zweifelhaft, daß die Grundrechte aus Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 und 2, 3 Abs. 1, 12 Abs. 1 und 14 Abs. 1 GG nicht deswegen verletzt sind, weil der Erwerb einer Schußwaffe, die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Schußwaffe und das Führen einer Schußwaffe, nach Maßgabe des Waffengesetzes ein Bedürfnis voraussetzen (vgl. auch Urteil vom 8. Dezember 1992, a.a.O. S. 61).

    Der Kläger weist in diesem Zusammenhang zutreffend darauf hin, daß zwar bei der Prüfung des Bedürfnisses für das - den Besitz eines Waffenscheins erfordernde - Führen einer Schußwaffe (§ 35 Abs. 1 WaffG) ein strenger Maßstab anzulegen ist, diese Prüfung aber bei der Erteilung einer - nicht das Führen von Schußwaffen in der Öffentlichkeit erlaubenden - Waffenbesitzkarte nicht gleich streng sein muß (BVerwGE 49, 1 [BVerwG 24.06.1975 - I C 25/73]; Urteil vom 8. Dezember 1992, a.a.O. S. 59).

  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 31.87

    ausreichende Ermittlungen

    Auszug aus BVerwG, 22.09.1993 - 1 B 153.92
    Der Kläger bezieht sich des weiteren auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 C 31.87 - (BVerwGE 81, 185 [BVerwG 19.01.1989 - 7 C 31/87]), nach dem es rechtmäßig sein kann, einer atomrechtlichen Genehmigung für ein Kernkraftwerk die Auflage beizufügen, einen mit Faustfeuerwaffen ausgestatteten Werkschutz (Objektsicherungsdienst) einzurichten, und wirft die Frage auf, ob es trotz dieser Anforderung an die Eigensicherung eines Kernkraftwerks rechtmäßig sei, den "Eigenschutz wegen des Patents im Nuklearbereich zu versagen" (S. 12 ff. der Beschwerdebegründung).

    Zu Unrecht rügt der Kläger zunächst eine Abweichung von dem bereits erwähnten Urteil vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 C 31.87 - (a.a.O.).

  • BVerwG, 18.12.1979 - 1 C 38.77

    Erteilung eines Waffenscheins - Prüfungsumfang einer waffenrechtlichen Erlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 22.09.1993 - 1 B 153.92
    Die Beschwerde legt ferner keine Abweichung von den Urteilen vom 18. Dezember 1979 (BVerwG 1 C 35.77 und BVerwG 1 C 38.77 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 22 bzw. Nr. 23) dar.

    Es trifft zu, daß nach dem Urteil BVerwG 1 C 38.77 der berufliche Umgang mit Wertgegenständen eine "Mehrgefährdung" und ein waffenrechtliches Bedürfnis begründen kann, es sei denn, der Betroffene kann seine geschäftlichen Gegebenheiten so einrichten, daß die seine überdurchschnittliche Gefährdung begründenden Tatsachen entfallen.

  • BVerwG, 05.06.1992 - 7 B 81.92
    Auszug aus BVerwG, 22.09.1993 - 1 B 153.92
    Das gilt auch im Hinblick auf die behauptete, vom Berufungsgericht aber nicht festgestellte Mitwirkung eines befangenen Bediensteten an der ablehnenden Behördenentscheidung (vgl. z.B. Urteil vom 21. April 1982 - BVerwG 8 C 57.80 - und Beschluß vom 5. Juni 1992 - BVerwG 7 B 81.92 - Buchholz 316 § 46 VwVfG Nr. 8 bzw. Nr.- 15).
  • BVerwG, 21.04.1982 - 8 C 57.80

    Voraussetzungen für eine Zurückstellung vom Wehrdienst - Rechtspflicht zur

    Auszug aus BVerwG, 22.09.1993 - 1 B 153.92
    Das gilt auch im Hinblick auf die behauptete, vom Berufungsgericht aber nicht festgestellte Mitwirkung eines befangenen Bediensteten an der ablehnenden Behördenentscheidung (vgl. z.B. Urteil vom 21. April 1982 - BVerwG 8 C 57.80 - und Beschluß vom 5. Juni 1992 - BVerwG 7 B 81.92 - Buchholz 316 § 46 VwVfG Nr. 8 bzw. Nr.- 15).
  • BVerwG, 18.12.1979 - 1 C 35.77

    Verlängerung der Geltungsdauer von vor Inkrafttreten des Waffengesetzes (WaffG)

    Auszug aus BVerwG, 22.09.1993 - 1 B 153.92
    Die Beschwerde legt ferner keine Abweichung von den Urteilen vom 18. Dezember 1979 (BVerwG 1 C 35.77 und BVerwG 1 C 38.77 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 22 bzw. Nr. 23) dar.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.2018 - 1 S 2342/17

    Waffenschein für Juwelier

    Bezugspunkt dieser Prüfung ist das Verhältnis der individuellen Gefährdung zur Gefährdung der Allgemeinheit (und nicht lediglich andere Personen in vergleichbarer Lage wie etwa eine bestimmte Berufsgruppe, vgl. BVerwG, Urt. v. 24.06.1975, a.a.O.; ferner dass., Beschl. v. 22.09.1993 - 1 B 153.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 67; Senat, Urt. v. 28.02.1992, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.03.1991, a.a.O.; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 30.08.1978 - 2 A 85/77 - GewArch 1978, 398).

    Erforderlich ist, dass der Antragsteller auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls wesentlich mehr als der Durchschnitt der Bevölkerung mit der von ihm befürchteten Verletzung von Rechtsgütern rechnen muss (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.06.1975, a.a.O.; ferner BVerwG, Urt. v. 18.12.1979 - I C 38.77 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 23), das heißt, dass ein Gefährdungsgrad vorliegen muss, der sich - gemessen an dem genannten sehr strengen Maßstab - deutlich von dem der Allgemeinheit unterscheidet (BVerwG, Beschl. v. 12.10.1998, a.a.O., und v. 22.09.1993, a.a.O.; Senat, Urt. v. 13.11.1995 - 1 S 3088/94 -, a.a.O., und v. 15.05.1995, a.a.O.; Beschl. v. 07.02.2001, a.a.O., v. 26.11.1996, a.a.O., und v. 12.09.1996, a.a.O.).

    Auch für Personen, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit etwa "des Öfteren mit Wertsachen, Bargeld und Dokumenten unterwegs sind", gelten daher bezüglich der erforderlichen Gefährdung grundsätzlich die dargelegten Darlegungsanforderungen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.09.1993, a.a.O.).

    aa) Eine solche deutlich gesteigerte Gefährdung (vgl. u.a. BVerwG, Beschl. v. 12.10.1998, a.a.O., und v. 22.09.1993, a.a.O.; Senat, Urt. v. 13.11.1995 - 1 S 3088/94 -, a.a.O.; Beschl. v. 07.02.2001, a.a.O.) ist nicht allein deshalb glaubhaft, weil der Kläger einer Berufsgruppe - (reisende) Schmuck(groß)händler - angehört, die wertvolle Güter besitzt und transportiert.

    Da das Waffengesetz, wie gezeigt, grundsätzlich - und so auch hier - keine berufsspezifischen Gefährdungsmaßstäbe aufstellt, genügt der Verweis darauf, dass ein Gewerbetreibender aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit des Öfteren Wertsachen, Bargeld und Dokumente transportiert, zur Glaubhaftmachung nicht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.09.1993, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2019 - 20 A 838/16

    Bedürfnis für die Erteilung eines Waffenscheins im Hinblick auf eine

    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1975 - I C 25.73 -, a. a. O., und Beschluss vom 22. September 1993 - 1 B 153.92 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 67, jeweils zur entsprechenden Regelung in § 32 Abs. 1 Nr. 3 WaffG a. F.; BT-Drucks. 14/7758, S. 65 f.
  • BVerwG, 27.11.1997 - 1 C 16.97

    Waffenrechtliches Bedürfnis; Sportschütze; Kurzwaffen; Leistungsschütze.

    In der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist anerkannt, daß dem waffenrechtlichen Bedürfnisbegriff eine Abwägung zwischen dem jeweiligen persönlichen Interesse des Antragstellers und dem öffentlichen Interesse daran zugrunde liegt, daß möglichst wenige Waffen "ins Volk" kommen (Urteil vom 24. Juni 1975 - BVerwG 1 C 25.73 - BVerwGE 49, 1 ; Urteil vom 8. Dezember 1992 - BVerwG 1 C 5.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 66 S. 58; Beschluß vom 22. September 1993 - BVerwG 1 B 153.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 67 S. 65; Beschluß vom 25. März 1996 - BVerwG 1 B 40.96 -).
  • VG München, 10.10.2012 - M 7 K 12.2442
    Dies allein ist jedoch nicht ausschlaggebend (vgl. OVG Nds., U. v. 23. Februar 2010, aaO Rz 31; BVerwG, B. v. 22. September 1993 - 1 B 153/92 - Rz 7).

    Auch wenn Überfälle nie ganz auszuschließen sind, ist auch nicht aufgrund der Umstände des Einzelfalls, insbesondere der hohen Warenwerte, die der Kläger transportiert, davon auszugehen, dass sich sein Gefährdungsgrad aktuell deutlich von dem der Allgemeinheit unterscheidet bzw. dass er aufgrund besonderer Umstände wesentlich mehr als der Durchschnitt der Bevölkerung mit der Verletzung der in § 19 Abs. 1 Nr. 1 WaffG genannten Rechtsgüter rechnen muss (BVerwG, B. v. 22. September 1993 - 1 B 153/92 - 1. Ls, Rz 7).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.09.2001 - 2 A 10816/01
    Er ist darin zu sehen, das individuelle Interesse des Antragstellers am Besitz bestimmter Schusswaffen mit dem gegenläufigen öffentlichen Interesse, möglichst wenige Waffen "ins Volk" kommen zu lassen, abzuwägen und zu einem verhältnismäßigen Ausgleich zu bringen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1975 - I C 25.73 - BVerwGE 49, 1; Urteil vom 18. Dezember 1992 - 1 C 5.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 66; Beschluss vom 22. September 1993 - 1 B 153.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 67; Urteil vom 27. November 1997 - 1 C 16.97 - GewArch 1998, 117).
  • BVerwG, 23.09.1997 - 1 B 188.97

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verlängerung

    In anderen Fällen, in denen die Schußwaffe Verteidigungszwecken dienen soll, beispielsweise bei Angriffen auf Rechtsgüter wie Freiheit, Eigentum und Besitz sind insoweit keine geringeren Anforderungen zu stellen (BVerwGE 49, 1 [BVerwG 24.06.1975 - I C 25/73]; Beschluß vom 22. September 1993 - BVerwG 1 B 153.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 67 S. 65).
  • BVerwG, 31.08.1995 - 1 B 244.94

    Anforderungen an die Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für ein

    In anderen Fällen, in denen die Schußwaffe Verteidigungszwecken dienen soll, also auch bei Angriffen auf andere Rechtsgüter wie Freiheit, Eigentum und Besitz, sind diese Anforderungen ebenfalls zu stellen, wie in der Rechtsprechung des beschließenden Senats anerkannt ist (BVerwGE 49, 1 [BVerwG 24.06.1975 - I C 25/73]; Beschluß vom 22. September 1993 - BVerwG 1 B 153.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 67 S. 65).
  • BVerwG, 06.06.1995 - 1 B 75.95

    Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts für eine Beschwerde gegen die

    Namentlich ist in der Rechtsprechung des beschließenden Senats der Begriff des waffenrechtlichen Bedürfnisses im Sinne des § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WaffG, insbesondere für den Fall der besonderen Gefährdung (§ 32 Abs. 1 Nr. 3 WaffG), hinreichend geklärt (vgl.z.B. Urteil vom 24. Juni 1975 - BVerwG 1 C 25.73 - BVerwGE 49, 1 [BVerwG 24.06.1975 - I C 25/73];Urteil vom 8. Dezember 1992 - BVerwG 1 C 5.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 66;Beschluß vom 22. September 1993 - BVerwG 1 B 153.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 67).
  • BVerwG, 06.03.1996 - 1 B 39.96

    Bedeutung einer Rechtssache als Revisionszulassungsgrund - Bestehen eines

    In anderen Fällen, in denen die Schußwaffe Verteidigungszwecken dienen soll, beispielsweise bei Angriffen auf Rechtsgüter wie Freiheit, Eigentum und Besitz, sind jedenfalls auch diese Anforderungen zu stellen, wie in der Rechtsprechung des beschließenden Senats geklärt ist (BVerwGE 49, 1 [BVerwG 24.06.1975 - I C 25/73]; Beschluß vom 22. September 1993 - BVerwG 1 B 153.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 67 S. 65).
  • BVerwG, 29.02.1996 - 1 B 148.95

    Voraussetzung für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

    In anderen Fällen, in denen die Schußwaffe Verteidigungszwecken dienen soll, also auch bei Angriffen auf andere Rechtsgüter wie Freiheit, Eigentum und Besitz, sind diese Anforderungen ebenfalls zu stellen, wie in der Rechtsprechung des beschließenden Senats geklärt ist (BVerwGE 49, 1 [BVerwG 24.06.1975 - I C 25/73]; Beschluß vom 22. September 1993 - BVerwG 1 B 153.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 67 S. 65).
  • BVerwG, 10.06.1996 - 1 PKH 10.96

    Ablehnung der Erlaubnis zur Führung von Waffen - Fehlende Zuverlässigkeit bei dem

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.03.1997 - 2 A 11604/96

    Waffenrechtliche Erlaubnis; Signalpistole; Munitionserwerb; Bergsteigen;

  • BVerwG, 25.03.1996 - 1 B 40.96

    Abwehr von Überfällen bei Waffentransporten - Voraussetzungen des

  • BVerwG, 10.06.1996 - 1 B 94.96

    Ablehnung der Erlaubnis zur Führung von Waffen - Fehlende Zuverlässigkeit bei dem

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.1999 - 2 A 11833/99
  • VG München, 18.01.2012 - M 7 K 11.2224
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